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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A) Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 

1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnliche geschäftlichen Kontakten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“), unterliegen unseren nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge und geschäftliche Kontakte in der Fassung, die wir dem Besteller in ihrem Wortlaut spätestens bei Zustandekommen dieses Schuldverhältnisses bekannt gegeben haben. 

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. 

3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen. 

5. „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind, soweit nichts anderes angegeben wird, alle vertragsgemäß dem Besteller zur Nutzung verfügbar gestellten Gegenständen, einschließlich Cloud-Services in Form von Software, sowie Dienstleistungen.

 

B) Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Annahmen, Nachtragsangebote 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, z. B. durch Auftragsbestätigung oder Vorauszahlungsrechnung, oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. 

2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern jeglicher Art, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet wird.
Der Besteller ist verpflichtet, die darin enthaltenen Informationen und Daten geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt. 

3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für individuelle auf den Besteller angepassten Angebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können. Dienstleistungen, wie beispielsweise Supportleistungen unterliegen derartigen kalkulatorischen Annahmen: Für die Bearbeitung einer Support Mail avisieren wir ein internes Arbeitszeitvolumen von durchschnittlich 20 Minuten.

4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

 

C) Beschaffenheit der Waren oder Leistungen 

1. Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch den Besteller und im Sinne des Vertragszweckes notwendige Personen bestimmt. Beabsichtigt der Besteller, die von uns erworbene Ware an einen Verbraucher, Unternehmer oder an einen Wiederverkäufer zu liefern, der seinerseits Verbraucher oder Unternehmer mit derartigen Waren beliefert, so hat er uns vorab darauf hinzuweisen. 

2. Öffentliche Äußerungen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. 

3. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 

4. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind. 

5. Alle Waren sowie erbrachten Dienstleistungen, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden ausschließlich in deutscher Sprache geliefert/gewährleistet. Die optionale Erweiterung der Sprachoptionen erfordert explizierter Absprache sowie unserer schriftlichen Zustimmung.   

 

D) Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software 

1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vertraglich vereinbart wird, Software, die individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist und über ein Cloud Service bereitgestellt wird. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Software mit Garantie fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 

2. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, nicht geliefert. Wünscht der Besteller eine schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.

3. Ist Software zu liefern, so werden wir diese, sofern nicht ausdrücklich anderes vertraglich vereinbart ist, über ein Cloud Service bereitstellen und nicht über ein körperlichen Datenträger. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.

4. Im Rahmen jeder Bereitstellung von Software, sorgt der Besteller dafür, dass die ihm notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz und Internet einschließlich aller Verkabelungen erfüllt sind. 

5. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Bestellers. 

6. Während Testbetrieben und während der Einrichtung des Zugangs zur Software wird der Besteller die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Einrichtung für die Sicherung aller seiner Daten sorgen. 

 

E) Nutzungsrechts und Einschränkungen 

1. Dem Besteller werden während der Laufzeit ein einfaches und nicht-übertragbares Recht zur Nutzung des Cloud Service ausschließlich zur Abwicklung der festgehaltenen vertraglichen Bedingungen und Zwecken, insbesondere der produktspezifischen ergänzenden Materialien eingeräumt. Die Regelungen zur Nutzung des Could Services gelten auch für die Materialien. 

2. Der Besteller kann autorisierten Nutzern die Nutzung des Cloud Service im vertraglich vereinbarten Umfang gestatten. Die Nutzung ist insbesondere auf die im Vertrag vereinbarten Nutzungsmetriken und damit logisch zusammenhängenden Volumen beschränkt. Der Besteller steht für Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer, Geschäftspartner wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein. Im Übrigen ist es dem Besteller untersagt, die Cloud Services Dritten, die nicht unabdingbar an den Vertragszweck gebunden die Cloud Service nutzen müssen, zur Verfügung zu stellen. 

3. Acceptable Use Policy. Dem Besteller und allen verbundenen Nutzern ist Folgendes untersagt: (a) den Cloud Service oder die Materialien oder die Dokumentation (soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; (b) eine Nutzung des Cloud Service in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere das Eingeben, Speichern oder die Übermittlung von Informationen und Daten in den oder über den Cloud Service, die rechtswidrig sind oder IP Rechte verletzen; (c) den Betrieb oder die Sicherheit des Cloud Service zu gefährden oder zu umgehen sowie (d) unsere Urheberrechtsvermerke zu entfernen. 

4. Der Besteller ist für die Überwachung der Nutzung des Cloud Service verantwortlich und meldet unverzüglich schriftlich jede Nutzung, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, insbesondere die vereinbarten Nutzungsmetriken und -volumen übersteigt. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, einen Vertrag zu unterzeichnen, welche die zusätzliche Nutzung und die zusätzliche Vergütung ausweist. Die entsprechende Vergütung entsteht von dem Tag an, seit dem die Übernutzung besteht. Wir sind berechtigt die Vertragsgemäßheit der Nutzung des Cloud Service, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsmetriken und –volumen zu überprüfen. 

5. Wenn und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die weitere vertragswidrige Nutzung des Cloud Service durch Autorisierte Nutzer oder Dritte unter Verwendung deren Zugangsdaten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Cloud Service, seiner Nutzer, anderer Kunden oder den Rechten Dritter in einer Weise führen kann, die unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht, können wir die Nutzung des Cloud Services durch den Besteller vorübergehend zur Schadensabwehr begrenzen oder aussetzen, wir benachrichtigen den Besteller unverzüglich über eine solche Begrenzung oder Aussetzung. Soweit die Umstände dies gestatten, wird der Besteller vorab schriftlich oder durch E-Mail informiert. Wir schränken die Begrenzung oder Aussetzung hinsichtlich Zeitraum und Umfang so ein, wie es nach den Umständen des Einzelfalls vertretbar ist.

6. Der Cloud Service kann Verknüpfungen zu Web-Services enthalten, die von Drittanbietern (oder Verbundenen Unternehmen) angeboten werden, die über den Cloud Service aufrufbar sind und den Nutzungsregelungen dieser Drittanbieter unterliegen. Diese Web-Services sind nicht Bestandteil des Cloud Services und unterliegen nicht der Vereinbarung, da wir nur den technischen Zugriff auf derartige Web-Services vermitteln. Wir ist nicht verantwortlich für diese Web-Services. 

7. Autorisierte Nutzer können auf bestimmte Cloud Services über mobile Anwendungen (mobile Apps) zugreifen, die über Plattformen Dritter wie z.B. den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der mobilen Anwendungen kann Bedingungen unterliegen, die beim Download / Zugriff auf die mobile Anwendung vereinbart werden und unterliegt nicht den Regelungen der Vereinbarung. Wir sind für den Inhalt dieser Webseiten der Dritten nicht verantwortlich. 

8. Der Cloud Service kann On-Premise Komponenten enthalten, die durch den Besteller oder autorisierte Nutzer heruntergeladen und installiert werden können (einschließlich Updates). Der Besteller darf diese On-Premise Komponenten nur während der Laufzeit in Bezug auf den jeweiligen Cloud Service nutzen. Wir halten uns das Recht offen, autorisierte Nutzerkonten, nach Kündigung des Vertrages, und den damit einhergehenden Zugriff zu löschen.

 

F) Verantwortlichkeiten und Pflichten 

1. Der Cloud Service wird von uns vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die vertraglich festgehaltenen Dienstleistungen erbracht. Die Beschaffenheit und Funktionalität der geschuldeten Leistungen sind abschließend in dem Vertrag und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbart. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale werden nicht geschuldet. 

2. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität der geschuldeten Leistungen werden nur unter den im Vertrag, oder falls zutreffend in dem damit verbundenen Angebot, festgehaltenen Annahmen gewährleistet. Sofern die Beschaffenheit oder Funktionalität durch Einflüsse Dritter, die branchenuntypisch sind, beeinträchtigt werden, übernehmen wir keine Verantwortlichkeit für vollständige Funktionalität. 

3. Support und Betreuung der zur Verfügung gestellten Systeme werden nur, falls vertraglich nicht ausdrücklich anderweitig festgehalten, für die aktuelle Betriebsversion gewährleistet. Durch Updates oder Upgrades veraltete System-Versionen haben keinen Anspruch auf Support, Betreuung oder vollkommende Funktionalität, wie sie in dem Vertrag vereinbart wurde. 

4. In Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ergreifen und unterhalten wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen Daten, die in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung, auf die im Vertrag Bezug genommen wird, beschrieben sind. 

5. Modifikationen 

5.1 Um einen standardisierten, im Laufe der Zeit sich anpassenden Cloud Service anbieten zu können, kann der Cloud Service (einschließlich Supportleistungen, Wartungsfenstern und Fenstern für wesentliche Updates oder Upgrades) im Rahmen des Vertragszweckes verbessert oder geändert werden. Dies beinhaltet die Option, Funktionen aus dem Cloud Service zu entfernen, vorausgesetzt, dass entweder gleichwertige Funktionen bereitstellt werden, oder dadurch die Hauptfunktionen des Cloud Service nicht wesentlich verringert werden. Die Nutzung von Funktionen, die über den initialen Umfang des Cloud Services hinausgehen, kann voraussetzen, dass der Besteller zusätzlichen Regelungen zustimmt.
5.2 Sofern durch eine Modifikation berechtigte Interessen des Bestellers so nachteilig berührt werden, dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Besteller den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat nach der Information kündigen. Sofern der Besteller nicht fristgemäß kündigt, tritt die Modifikation in Kraft.

 

G) Bestellerdaten und personenbezogene Daten; Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bestellers

1. Der Besteller ist für die Bestellerdaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Der Besteller gewährt uns (sowie Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) ein nicht-ausschließliches Recht, Bestellerdaten zum Zweck der Erbringung und des Support des Cloud Service und im Übrigen gemäß der Vereinbarung (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) zu nutzen und zu verarbeiten.
2. Der Besteller erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Bestellerdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 

3. Der Besteller unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die autorisierten Nutzer. Der Besteller wird ohne vorherige Zustimmung keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für die im Vertragszweck vereinbarten Tätigkeiten zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Bestellerdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service, der Supportleistungen im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, insbesondere indem er über Infrastruktureinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung ist. Der Besteller trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. 

4. Während der Laufzeit hat der Besteller jederzeit die Möglichkeit, auf die Bestellerdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Falls Abruf und Export technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben), besteht die Möglichkeit sich auf eine angemessene Methode zu verständigen, um dem Besteller den Zugriff auf und den Export von Bestellerdaten zu ermöglichen. Nach Vertragsende werden die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Bestellerdaten gelöscht, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln. 

 

 

H) Preise, Vergütung 

1. Alle Preise gelten in EURO zuzüglich der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer. 

2. Bei Vereinbarung von Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Erhaltung der ursprünglich vereinbarten Leistungen oder für den hierfür verbundenen Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben. 

3. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen und, oder kalkulatorische Grundlagen nicht zutreffen, die Vertragsbestandteil geworden sind, so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten. 

4. Es können wiederkehrende Vergütungen jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit durch Anpassungserklärung gegenüber dem Besteller nach eigenem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
5. Es darf die Vergütung höchstens in dem Umfang geändert werden, in dem sich der nachfolgend unter Abschnitt 5.1 genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Ist bereits früher eine Vergütungsanpassung erfolgt, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand. 

5.1 Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.2, Gruppe J 62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet. 

6. Wenn der Besteller nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vorhergehenden Vertragslaufzeit diesen zum Ablauf dieser vorhergehenden Vertragslaufzeit kündigt, gilt die geänderte Vergütung bei automatischer Verlängerung der Cloud Services für den Verlängerungszeitraum als vereinbart.

7. Skonto wird nicht gewährt. Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Es können Rechnungen in elektronischem Format erstellt werden. Mit Fälligkeit können Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes vom Besteller verlangt werden. Es kann die Nutzung des Cloud Service, soweit der Besteller im Zahlungsverzug ist, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung verweigern. Über die Aussetzung der Nutzung wird der Besteller vorab informiert. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.
8. Alle Vergütungen unterliegen den jeweils anwendbaren Steuern, die zusätzlich zu den Vergütungen in der Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.

 

I) Laufzeit und Kündigung 

1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem festgeschrieben Vertrag. Jeder Vertrag läuft zunächst für die dort vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert der Vertrag sich automatisch um die dort vereinbarten Verlängerungslaufzeiten (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Laufzeit gekündigt wird. Soweit vertraglich keine spezifische Verlängerungslaufzeit festgelegt wurde, entspricht die Verlängerungslaufzeit der ursprünglich festgelegten Laufzeit. 

2. Der Besteller kann jeden Vertrag, sofern nicht ausdrücklich anderweitig im Vertrag festgelegt, ohne Frist kündigen. Die Kündigung wird zum auf den Einreichungstag folgenden Monatsende vollzogen. Der auslaufende Monat bleibt für die Besteller zahlungspflichtig. Wir können, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, den Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten kündigen. Sonderkündigungsrechte und Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Des Weiteren wird sich eine Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere bei mehrfacher oder grober Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorbehalten.
3. Mit Vertragsende endet das Recht des Bestellers zur Nutzung des Cloud Service und der von uns bereitgestellten vertraulichen Informationen und werden die vertraulichen Informationen der jeweils offenlegenden Partei vereinbarungsgemäß und unter der Beachtung geltenden Rechts aufbewahrt, zurückgegeben oder gelöscht. 

 

 

J) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung 

1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt. 

2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB. 

 

K) Leistungsverzug, Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug 

1. Sämtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen durch uns sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. 

2. Auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Lieferung oder Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Lieferung oder Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, geraten wir ausschließlich durch Mahnung des Bestellers in Verzug. 

3. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelhafte oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder (durch Geschäftspartner verursachte) Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 

4. Eine Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Lieferung oder Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen und, oder kalkulatorische Grundlagen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 

5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die, sofern notwendige, rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 

6. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab oder ruft er sonstige Leistungen nicht fristgerecht ab oder gerät er in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, anderweitig über den Gegenstand bzw. die personellen und sächlichen Ressourcen zu verfügen und mit angemessen verlängerter Frist zu liefern bzw. zu leisten. Im Rahmen des Schadensersatzes wegen Verzugs des Bestellers können wir 10 % des vereinbarten Preises und im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung können wir 30% des vereinbarten Preises jeweils ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. 

 

 

L) Anspruchsgefährdung 

1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so hat der Besteller bei sonst fehlender Vorleistungspflicht für seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Bereitstellung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware, so können wir von dem Besteller verlangen, dass er in Höhe unserer Beschaffungskosten oder nach unserer Wahl in Höhe von 50 % seiner Gegenleistung vorleistet und für den Restbetrag Sicherheit leistet. 

2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können. 

3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten. 

 

 

M) Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns bei allen gelieferten Cloud Services die Vertragsgegenstand sind das Eigentumsrecht vor. Der Besteller erhält durch die vertraglich vereinbarte monetäre Gegenleistung im Sinne von Mietzahlungen nur das Nutzungsrecht des Cloud-Service, zu dem vertraglich festgehaltenen Verwendungszweck. Sofern der Vertrag von einer der Parteien rechtmäßig gekündigt wird oder nach vereinbarten Gegebenheiten ausläuft, wird folglich dem Besteller das Nutzungsrecht des Cloud Services entzogen. Sofern nicht vertraglich ausdrücklich anderweitig festgelegt, gilt dies für alle Vertragsgegenstände die an den Besteller geleistet oder geliefert werden. 

 

 

N) Gewährleistungen

1. Wir gewährleisten, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Besteller keine Rechte Dritter verletzt. Es werden Sach- und Rechtsmängel des Services beseitigt. Wurde der Mangel auch nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Besteller das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt P) (Haftungsbeschränkung). Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. 

2. Werden Nachbesserungen für vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß vollführt oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen begangen, hat der Besteller dies schriftlich zu rügen und eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt P) (Haftungsbeschränkung). 

3. Wir beseitigen Mängel an den Abnahme unterliegenden Cloud Services dadurch, dass dem Besteller nach ihrer Wahl einen mangelfreien Stand des Cloud Service zur Verfügung gestellt oder den Mangel beseitigt wird. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass dem Besteller zumutbare Möglichkeiten angezeigt werden, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird nach eigener Wahl dem Besteller entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service zu ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Bestellers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) den Vertrag insoweit kündigen und dem Besteller vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts P) (Haftungsbeschränkung) leisten. 

4. Der Besteller ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.


O) Ansprüche Dritter

1. Wenn ein Dritter Ansprüche aus Schutzrechten behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis am Cloud Service entgegenstehen, so hat der Besteller unverzüglich schriftlich und umfassend hierüber zu unterrichten. Stellt der Besteller die Nutzung des vertragsgegenständlichen Cloud Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Er wird die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit uns führen oder zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen. Dies gilt entsprechend, soweit ein Dritter Ansprüche gegenüber uns behauptet, die auf Handlungen des Bestellers, der Autorisierten Nutzer oder Drittanbieterzugriffe zurückzuführen sind. 

 

 

P) Haftungsbeschränkung  

1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang: 

2. Wir haften bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie übernommen wurde, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte; 

3. in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und bis zu den im folgenden Abschnitt P) 4. genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts P) 3. liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
4. Die Haftung ist in den Fällen von Abschnitt P) 3. beschränkt auf 5.000 EUR pro Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr auf 10.000 EUR oder – sofern höher – auf die Vergütung, die für den betreffenden Cloud Service bzw. Dienstleistungen gemäß des Vertrages in dem Vertragsjahr gezahlt wurde. 

5. Der Einwand des Mitverschulden (z. B. Verletzung der Pflichten des Bestellers) bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt P) 1. gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

6. Für alle Ansprüche gegen uns auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieses Abschnitts P) 6. gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Abschnitt N) Gewährleistungen) bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts P) 6. unberührt. 

7. Bei Verlust von Daten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Besteller für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. 

8. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten. Dieser Buchstabe P) gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Buchstaben P) hinausgehen. 

9. Deliktische Ansprüche
Dieser Buchstabe P) gilt auch für deliktische Ansprüche des Bestellers. 

10. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach diesem Buchstaben P) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

11. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Buchstaben P) hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten. 

 

 

Q) IP Rechte

1. Der Besteller darf die Cloud Services, die Dokumentation und Materialien nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Besteller hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle IP Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Besteller uns, oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Bestellers entstanden sind. 

2. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu uns dem Besteller alle Rechte an und in Bezug auf die Bestellerdaten zu. Uns darf vom Besteller zur Verfügung gestellte Marken nur zum Zweck der Erbringung des Cloud Service und des Supports sowie ggf. vereinbarter Dienstleistungen verwenden.

 

R) Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) 

1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB). 

2. Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Mietpreis im auftretenden Zeitraum mindern, oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Dritter zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers gemäß § 439 Abs. 3 S. 1 BGB, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und die Einrichtung der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu verlangen, ist in der Höhe beschränkt auf 150 % des monatlichen Mietpreises der Ware in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz sowie Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt. 

3. Eine Ausgliederung bei Nachbesserung an Dritte ist untersagt und wird von uns nicht übernommen. Sofern der Besteller ein Recht auf Nachbesserung hat, werden wir pro zu bemängelndem Punkt zweimalig, nach unseren gegebenen Möglichkeiten, nachbessern. Sofern wir hierbei fehlen sollten, hat der Besteller das Recht auf Kündigung. Eine Ausgliederung der Nachbesserung an Dritte und die Umlegung der Kosten auf uns ist nicht gestattet. 

4. Eingriffe des Bestellers. Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht vertraglich, durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht. 

5. Rückgriffsansprüche (§ 445a BGB)
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur, wenn der Endabnehmer ein Unternehmer ist: Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn wir den Mangel zu vertreten haben; wird der Besteller von einem Abnehmer auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, so stehen ihm Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er uns seinerseits Gelegenheit zur Nacherfüllung ge- geben hat. Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn wir nicht unsererseits zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt gewesen wären. Rückgriffsfähig sind nur Nacherfüllungsaufwendungen, die zu einer erfolgreichen Nacherfüllung geführt haben. Hat der Abnehmer des Bestellers die Kaufsache zurückgenommen oder der Abnehmer den Kaufpreis gemindert, so stehen dem Besteller Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er Rücknahme oder Minderung nicht durch Nacherfüllung hätte abwenden können. 

6. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Alle übrigen Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in einem (1) Jahr. Entsprechendes gilt auch für 

■ Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Unbeschadet Satz 1, verjähren Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, in fünf (5) Jahren. 

■ Rückgriffsansprüche, sofern der Endabnehmer ein Unternehmer ist. In diesen Fällen wird auch die Ablaufhemmung gemäß § 445b Abs. 2 BGB ausgeschlossen. 

 

 

S) Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln 

1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt.

2. Der Besteller ist verpflichtet, an der Ware festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen. 

3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z. B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten. 

4. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren. 

 

 

T) Teilleistung

1. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind. 

 

 

U) Tätigkeit von Mitarbeitern beim Besteller 

1. Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beim Besteller erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, soweit nicht anders vereinbart. 

2. Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht in den Betrieb des Bestellers eingegliedert werden. 

3. Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Besteller kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen kann nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür als vertretungsberechtigt benannten Person ausgeübt werden. 

 

 

V) Verjährungshemmung bei Verhandlungen 

1. Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung. 

 

W) Zusätzliche Regelungen bei Gebrauchsüberlassung auf Zeit 

1. Vereinbaren wir mit dem Besteller die Überlassung einer Ware auf Zeit, z. B. Software oder Speicherplatz (Cloud-Computing), so gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der folgenden vorrangigen Bestimmungen. 

2. Das Nutzungsentgelt ist, sofern die Berechnung auf Monatsbasis erfolgt, im Nachhinein jeden Monats spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Sofern sich das Nutzungsentgelt nicht pro Monat sondern pro Jahr berechnen sollte, ist dieses im Voraus zu Beginn des Vertragsjahres spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 

3. Sofern eine Preismodel mit einem Pauschalpreis pro Variablen, wie Nutzerzahl oder Einwohnerzahl, vereinbart wurde, erfolgt die Festlegung der Variablen wie folgt: Der Stichtag für die Nutzerzahl ist zum Ende des letzten Tages eines jeden Monats. Die Messung der Nutzerzahlen erfolgt über ein internes Tool der Software. Die jeweils gemessene Nutzerzahl wird mit dem Pauschalpreis multipliziert und ergibt das für den jeweiligen Monat zu zahlende Nutzerentgelt. Der Stichtag der Messung der Einwohnerzahl des Bestellers erfolgt zum Vertragsbeginn und bezieht sich auf den zuletzt offiziell gemessenen oder geschätzten Wert der Einwohnerzahl des Bestellers. Die Messung der Einwohnerzahl wird zu Beginn eines jeden neuen Vertragsjahres mit dem ersten Tag des Vertragsjahres als Stichtag wiederholt. Die errechnete Einwohnerzahl wird mit dem festgelegten Pauschalpreis pro Jahr und Einwohner multipliziert und ergibt das für das Vertragsjahr zu zahlende Nutzerentgelt. 

4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt. 

5. Die Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertragszweck aufgeführte Dritte oder die Veränderung ist dem Besteller nicht gestattet. 

6. Bei unkörperlichen Gegenständen, wie etwa bei Cloud Services, Speicherplatz (Cloud) oder ASP-Verträgen (Application Service Providing) richtet sich die Nutzbarkeit nach der vereinbarten Verfügbarkeitsquote. Wir dürfen die Leistung ganz, teilweise oder in Zusammenarbeit mit Dritten erbringen oder auf Services Dritter zurückgreifen. Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet, so gelten vorrangig deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Auskunft über den Einsatz Dritter sowie Einsicht in deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen, nach Vertragsschluss jederzeit auf Anfrage. 

7. Der Besteller darf nur Inhalte speichern oder sonst verarbeiten, deren Nutzung nicht gegen das deutsche oder ein anwendbares ausländisches Recht verstößt, insbesondere nicht strafbar oder bußgeldbedroht ist, im Widerspruch zum Datenschutzrecht steht oder gegen Schutzrechter Dritter verstößt, wie etwa Urheber- Patent, Namens- oder Markenrechte. Wir sind bei der Überlassung von Speicherplatz (Cloud) berechtigt, den Zugang bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung sofort vorläufig zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Pflichten bestehen oder von Dritten oder Behörden nicht offensichtlich unbegründete Beanstandungen gegen Inhalte oder Nutzungshandlungen des Bestellers vorgebracht werden. Der Besteller ist zuvor möglichst anzuhören. 

8. Der Besteller ist zur Kündigung wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn wir die Ersatzlieferung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen. 

9. Für Software, die dem Besteller überlassen worden ist oder Zugriff verschafft wurde, gilt nach Beendigung des Vertrages, dass alle etwaigen Kopien der Software oder von Teilen davon so zu löschen sind, dass eine Wiederherstellung oder Zugriff technisch ausgeschlossen ist. Dies hat der Besteller schriftlich zu versichern. Wir sind berechtigt, die Löschung auf unsere eigenen Kosten vor Ort beim Besteller nach Vorankündigung zu überprüfen und dafür auch Zugriff auf alle erforderlichen Einrichtungen, wie insbesondere Computer und EDV Anlagen des Bestellers zu nehmen. Der Besteller wirkt dabei in erforderlichem Umfang mit. 

 

X) Datenschutz 

1. Personenbezogene Daten verarbeiten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Für die Auftragsverarbeitung gelten ergänzend unsere Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DS-GVO. 

 

Y) Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort ist bei Verträgen für beide Teile der Sitz des Bestellers. 

2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Soweit Vertragsbedingungen Dritter zwischen uns und dem Besteller anwendbar sind, die ausländischem Recht unterliegen, gilt dieses Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. 

3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder 

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. 

 

Z) Sonstige Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder durch folgende elektronische Formate erfüllt werden: E-Mail. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.

 

AA) Begriffsdefinitionen 

1. „Bestellerdaten“ bezeichnet alle Inhalte, Materialien, Daten und personenbezogene Daten, die von Autorisierten Nutzern im Produktivsystem eines Cloud Service erfasst werden oder aus dessen Nutzung abgeleitet und im Cloud Service gespeichert werden (z. B. bestsellerspezifische Berichte). Die Bestellerdaten und die daraus abgeleiteten Daten beinhalten keine von uns Vertraulichen Informationen. 

2. „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet jede Person beim Besteller, seinen Verbundenen Unternehmen oder bei deren Geschäftspartnern, der der Besteller eine Zugriffsberechtigung für die Nutzung des Cloud Service erteilt. 

3. „Cloud Service“ bezeichnet jede spezifische von uns unter einer Vertrag bereitgestellte On-Demand-Lösung. 

4. „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils gültige technische und funktionale Dokumentation, einschließlich ggf. Beschreibungen von Rollen und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in Bezug auf die von uns dem Besteller unter der Vereinbarung bereitgestellten Cloud Services. 

5. "Exportrecht" bezeichnet alles anwendbare Import-, Exportkontroll- und Sanktionsrecht, insbesondere das Recht der USA, der EU und Deutschlands.
6. „Geschäftspartner“ bezeichnet ein Unternehmen, das im Zusammenhang mit den internen Geschäftsvorfällen des Bestellers oder seiner Verbundenen Unternehmen die Nutzung des Cloud Services benötigt, z.B. Kunden, Distributoren, Dienstleister und / oder Lieferanten des Bestellers oder seiner Verbundenen Unternehmen.
7. "IP Rechte" („Rechte an geistigem Eigentum”) bezeichnet ohne Einschränkung alle Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster und andere gewerbliche Schutzrechte und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Verwertungs- und Nutzungsrechte.
8. „Laufzeit“ bezeichnet die vertraglich vereinbarte Laufzeit und – wo anwendbar – jede Verlängerungslaufzeit eines Vertrages. 

9. „Nutzungsmetrik“ bezeichnet die Nutzungsparameter für die Bestimmung des vereinbarten
Nutzungsvolumens und die Berechnung der jeweiligen Vergütung für einen Cloud Service gemäß eines Vertrages. 

10. „Vertrag“, „Vertragsvereinbarung“ oder „Vereinbarung“ bezeichnet den Vertrag zwischen uns und dem Besteller über Cloud Services und ggf. darauf bezogene Dienstleistungen, die auf die vorliegenden AGB (und weitere Dokumente) Bezug nimmt und diese beinhaltet. 

11. „Dienstleistungen“ bezeichnet Implementierungs-, Beratungs-, oder sonstige auf den Cloud Service bezogene Dienstleistungen, die auf der Basis eines Vertrages erbracht werden.

12. „Materialien“ bezeichnet bezeichnet alle Materialien (einschließlich statistischer Bereichte), die im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung bereitgestellt oder überlassen werden, einschließlich der durch die Erbringung von (Support-) Dienstleistungen für den Besteller entstandenen Materialien. Diese beinhalten Materialien, die in Zusammenarbeit mit dem Besteller erstellt werden, jedoch nicht Bestellerdaten, Vertrauliche Informationen des Bestellers oder den Cloud Service selbst. Materialien werden auch als Cloud Materialien bezeichnet.
13. „Uns“ und „Wir“ bezeigt die hinter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen damit verbundene Verträgen sowie weiteren Dokumenten stehenden NTQ Solutions GmbH. 

14. „Steuern“ bezeichnet jegliche Transaktionssteuern, Abgaben und ähnliche Gebühren (und alle damit verbundenen Zinsen und Strafen) wie z. B. bundes-, landes- oder kommunale Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Nutzungssteuer, Property Tax, Gebrauchssteuer, Dienstleistungssteuer oder ähnliche Steuern.
15. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das mit uns und, oder dem Besteller verbunden ist.

16. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die überlassende Partei gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützt, die zum Zeitpunkt der Weitergabe als vertraulich oder intern gekennzeichnet ist, oder die nach den Umständen der Weitergabe und/oder ihrem Inhalt nach vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen des Bestellers: die Bestellerdaten, Marketing- und Geschäftsanforderungen sowie Implementierungspläne des Bestellers und/oder Informationen zu seiner finanziellen Situation; und als Vertrauliche Informationen von uns: der Cloud Service, die Dokumentation, alle Materialien sowie Informationen über Forschung und Entwicklung, Produktangebote, Preisgestaltung und Verfügbarkeit von Produkten sowie die Vereinbarung. 

17. „Dauerschuldverhältnissen“ bezeichnet ein  Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, zum Beispiel Miete, Pacht, Darlehen, Dienstverträge, regelmäßige Nutzungsentgelte. 

18. „Updates“ bezeichnen Softwareupdates die zum Erhalt der Funktionalität der Nutzung bereitgestellte Cloud Services dienen. Diese werden beispielsweise für Bug-Fixes, Reaktionen auf Betriebssystemaktualisierungen oder den generellen Erhalt der vereinbarten Funktionalität  eingesetzt.

19. „Upgrades“ bezeichnen eine teilweise oder vollständige Erneuerung oder Erweiterung des Cloud Services, welche mit einer Erweiterung der vereinbarten Funktionalität einhergehen und folglich über Updates hinausgehen. 

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